1. | Im Strassenverkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt aufsuchen. Sie haben keinen Anwalt? |
| Finden Sie ihn unter 01805 / 181805 oder www.anwaltsauskunft.de oder fragen Sie uns. |
| (Selbstverständlich kostenfrei!) |
2. | In Abständen von 6 - 8 Wochen den Hausarzt aufsuchen und großes Blutbild erstellen lassen |
| | Nur, wenn Sie wirklich alkoholkrank sind, begeben Sie sich schnellstmöglich in Therapie. |
| | Bevor Sie sich allerdings einreden (lassen?) abhängig zu sein, rufen Sie bitte bei uns an. Wir |
| | klären im vertrauensvollen Gespräch, ob Sie behandlungsbedürftig sind. (Ebenfalls kostenfrei!) |
3. | 10 - 12 Wochen vor Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist sollten Sie die Fahrerlaubnis bei der |
| | für Sie zuständigen Führerscheinstelle wiederbeantragen. Fragen hierzu ? Rufen Sie uns einfach |
| | an. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.(Natürlich kostenfrei!) |
4. | Spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung sollten Sie mit einer Vorbereitung auf die MPU |
| | bei uns beginnen. Rufen Sie uns an. Wir erklären Ihnen den Ablauf der verschiedenen |
| | Möglichkeiten gern. (Natürlich kostenfrei!) |
5. | MPU - Vorbereitung durch IDM |
6. | MPU - Simulation durch IDM |
7. | Erfolgreiche MPU bei der Untersuchungsstelle unserer Empfehlung! |